Bedingungen, die man erfüllen muss, umLernende ausbilden zu können:
- Kurs für Ausbildner (Kurs zum Lehrmeister für die Ausbildung, 40 Stunden, vom kantonalen Amt organisiert)
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Fleischfachfrau / -mann (2 Jahre praktische Erfahrung im Fleischsektor)
- oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem verwandten Beruf mit den nötigen Kenntnissen im Lebensmittelbereich (3 Jahre praktische Erfahrung im Fleischsektor)
- oder Eidgenössische Berufsprüfung Fleischfachfrau / -mann
Liste der Ausbildungsbetriebe im Kanton Freiburg (2023)